Prädikat

Prädikat

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Prä|di|kat 〈n. 11
1. Titel, Bezeichnung eines Ranges (Adels\Prädikat)
2. Ergebnis einer Bewertung
3. 〈Logik〉 Glied eines Urteils, das die Aussage über ein Subjekt enthält
4. 〈Gramm.〉 Satzteil, der Tätigkeit, Zustand od. Eigenschaft des Subjekts angibt; Sy Satzaussage; → Lexikon der Sprachlehre
● mit dem \Prädikat „sehr gut“ bewerten [<lat. praedicatum „Rangbezeichnung“]

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Prä|di|kat, das; -[e]s, -e [urspr. = Rangbezeichnung < lat. praedicatum, subst. 2. Part. von: praedicare, predigen]:
1. in einer bestimmten schriftlichen Formulierung ausgedrückte auszeichnende Bewertung einer Leistung, eines Werks, Erzeugnisses:
bei einer Prüfung das P. »gut« erhalten;
ein Film mit dem P. »wertvoll«;
für das P. Spätlese hat der Wein zu wenig Öchsle.
2. Kurzf. von Adelsprädikat.
3. (Sprachwiss.) die Struktur des Satzes bestimmender Satzteil, der eine Aussage über das Subjekt macht (z. B. der Bauer pflügt den Acker).
4. (Logik, Philos.) der Bestimmung von Gegenständen dienender sprachlicher Ausdruck od. der zugrunde liegende Begriff.

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Prädikat
 
[lateinisch praedicare, praedicatum »ausrufen«, »aussagen«] das, -(e)s/-e,  
 1) allgemein: auszeichnende Bewertung einer Leistung, eines Werks, Erzeugnisses.
 
 2) Logik: Der logische Prädikatenbegriff unterscheidet sich vom sprachwissenschaftlich-grammatikalischen dadurch, dass jeder Ausdruck, den man aus einem Satz erhält, indem man einen oder mehrere Eigennamen herausstreicht, als ein (ein- oder mehrstelliges) Prädikat erster Stufe angesehen wird. Unterschieden werden ein-, zwei- oder mehrstellige (n-stellige) Prädikate erster, zweiter Stufe usw. Ein stellige Prädikate sind z. B. »— ist rot«, »— ist ein Löwe«, »— tanzt«, zwei stellige Prädikate (oft Relationen genannt) sind »— ist größer als —«, »— liebt —«; n-stellige Prädikate erster Stufe bezeichnen n-stellige Begriffe. Prädikate zweiter Stufe sind Prädikate, die sich auf Prädikate beziehen. Man erhält sie, wenn man in einem Satz Namen für Begriffe erster Stufe herausstreicht. So ist z. B. »— ist ein zahlentheoretischer Begriff« ein einstelliges Prädikat zweiter Stufe.
 
In der traditionellen aristotelischen Logik betrachtet man nur Sätze der Gestalt »Alle (Einige) S sind (nicht) P« (einstellige Prädikate) und bezeichnet P als Prädikatsbegriff. Mehrstellige Prädikate sind erst in der modernen mathematischen Logik systematisch berücksichtigt und als nicht reduzierbar auf einstellige Prädikate erkannt worden. Der sprachliche Ausdruck eines Prädikats wird Prädikator genannt. Die Prädikation, das Zu- oder Absprechen eines Prädikats zu gewissen Gegenständen, ist eine grundlegende Handlung, insofern sie die unterscheidende Bezugnahme auf die Realität erlaubt. Prädikate besitzen eine Extension und eine Intension; vermöge der Ersteren dienen sie zur Definition von Mengen (Komprehension).
 
 3) Sprachwissenschaft: Satzaussage, Satzteil zur Bezeichnung einer auf das Subjekt bezogenen Aussage: Handlung, Vorgang oder Zustand werden jeweils vom Subjekt ausgesagt. Das Prädikat besteht in der Regel aus einem einfachen oder zusammengesetzten Verb (z. B. er »liest«, er »will kommen«) einschließlich seiner Objekte (z. B. er »liest ein Buch«) oder aus einer Kopula mit Prädikatsnomen oder verbunden mit einem Prädikativsatz. In reinen Nominalsätzen wird das Prädikat durch ein Nomen bezeichnet (z. B. lateinisch quot homines tot sententiae, »so viele Menschen, so viele Meinungen«). In den flektierenden Sprachen besteht Kongruenz zwischen Subjekt und Prädikat.
 

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Prä|di|kat, das; -[e]s, -e [urspr. = Rangbezeichnung < lat. praedicatum, subst. 2. Part. von: praedicare, ↑predigen]: 1. in einer bestimmten schriftlichen Formulierung ausgedrückte auszeichnende Bewertung einer Leistung, eines Werks, Erzeugnisses: bei einer Prüfung das P. „gut“ erhalten; ein Film mit dem P. „wertvoll“; Qualitätswein mit P. (nicht gezuckerter Qualitätswein mit einem der Prädikate Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein). 2. kurz für ↑Adelsprädikat. 3. (Sprachw.) die Struktur des Satzes bestimmender Satzteil, der eine Aussage über das Subjekt macht. (z. B. der Bauer pflügt den Acker). 4. (Logik, Philos.) der Bestimmung von Gegenständen dienender sprachlicher Ausdruck od. der zugrunde liegende Begriff.

Universal-Lexikon. 2012.

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